Wir sind immun, wir zahlen nicht!
Einen Tag vor Weihnachten, am 23. Dezember 2008, erhob die deutsche Bundesregierung Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag will Deutschland verhindern, dass griechische und italienische NS-Opfer ihre Entschädigungsansprüche außerhalb von Deutschland durchsetzen und über gepfändete Immobilien oder Zwangsvollstreckungen entschädigt werden können. Damit ist der vorläufige Höhepunkt einer Auseinandersetzung erreicht, in der das wiedervereinigte Deutschland den überlebenden NS-Opfern und den Angehörigen der Ermordeten aus Italien und Griechenland berechtigte Ansprüche auf Entschädigung verweigert.
Rechtssicherheit für den deutschen Staat, nicht aber für die Opfer!
Weiterlesen – Beilage der taz vom 20. März 2010