Richtlinien zur Vergabe von Stipendien der Kurt und Herma Römer Stiftung

Die Kurt und Herma Römer Stiftung, anerkannt als rechtsfähige öffentliche Hamburger Stiftung des privaten Rechts seit 11. März 2008 (922.43-106(2232) durch die Freie und Hansestadt Hamburg, vergibt
Stipendien zur Förderung wissenschaftlicher Forschung, Aus- und Weiterbildung.

Förderungsfähig sind Personen, die als Studierende an einer Hochschule eingeschrieben sind, oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die über die entsprechenden Qualifikationen (z. B. Hochschulabschluss, BA) verfügen und beabsichtigen, diese formal (z. B. zur Promotion oder vom BA zum MA) oder inhaltlich (z. B. durch Veröffentlichung) zu erweitern.

Der Antrag zur Förderung ist schriftlich zu richten an das Mitglied des Vorstandes

Frau Ulrike Maschner persönlich
c/o LOBBI e. V.
Tilly-Schanzen-Str. 2
17033 Neubrandenburg.

Der Antrag hat neben dem Namen, Geburtstag und der Meldeanschrift des/der AntragstellerIn zu enthalten:

  • kurze Selbstvorstellung mit einer Bildungsbiografie,
  • Darstellung des zu fördernden Projektes, verbunden mit einer Kalkulation der sachlichen Kosten,
  • Erklärung des/der AntragstellerIn, in welcher Höhe und ob bereits Förderungszusagen von anderer Stelle erteilt bzw. ob Anträge bei dritten Fördereinrichtungen laufen oder geplant sind, und
  • kurze Darlegung der persönlichen Verhältnisse (Lebensstatus, zu versorgende Kinder, Ausbildungsförderung) ohne genaues Zahlenwerk, aber Nennung der im beantragten Förderzeitabschnitt monatlich geschätzt entstehenden Unterdeckung des eigenen Lebensunterhalts.

Die Stiftung behält sich vor, weitere Auskünfte zu erbitten, insbesondere zur Herstellung zum Kontakt zu Personen der wissenschaftlichen Betreuung.

Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand der Stiftung.

Über die Bewilligung des Antrages wird grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags entschieden. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Alle Förderzusagen erfolgen freiwillig.

Nach einem entsprechenden Beschluss des Vorstandes erhält die/der Antragsteller/in entweder ein Ablehnungsschreiben oder einen Bewilligungsbescheid. Aus dem Bescheid gehen die Höhe und die Dauer des gewährten Stipendiums, die Zahlungsmodalität und die Aussage hervor, inwieweit dieses Stipendium steuerfrei oder steuerpflichtig wird.

Die/der Stipendiat/in ist im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer wissenschaftlichen Gegenleistung bzw. zu einer ArbeitnehmerInnen-Tätigkeit verpflichtet.

Werden Stipendien zur Förderung einer Forschungsaufgabe gewährt, ist die Mittelverwendung halbjährlich schriftlich nachzuweisen. Es können von der Stiftung Studiennachweise verlangt werden.

Die Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen Fortbildung ist jedoch, dass im Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung eines solchen Stipendiums der Abschluss der Berufsausbildung der/des Empfängers/in nicht länger als zehn Jahre zurück liegt.

Rostock, den 20.01.2018

Richtlinien zu Vergabe von Stipendien der Kurt und Herma Römer Stiftung